Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Bauprüfungs-, Baubegleitungs- und Schadensgutachtenleistungen, die über die Website schadensgutachten.immoknow.de geschlossen werden, zwischen
Profertis GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Wittlich, HRB 43193
USt-IdNr.: DE 274 568 530
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Oliver Nettekoven
(nachfolgend „Anbieter") und dem Besteller (nachfolgend „Kunde").
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Pakete
(1) Der Anbieter erbringt Prüfungs-, Begleitungs- und Dokumentationsleistungen am Gebäude in drei Linien mit je drei Paketen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebene Leistungsbeschreibung. Die Pakete unterscheiden sich in Prüftiefe und Verwendbarkeit; § 3 ist zu beachten.
| Linie | Paket | Leistung | Preis (inkl. USt.) |
|---|---|---|---|
| BauCheck | BauCheck Basis | Ortstermin, Sichtprüfung, Fotodokumentation, kurze Einschätzung | 399 € |
| BauCheck | BauCheck Plus | Leistungen des Pakets BauCheck Basis, zusätzlich Mängelliste, schriftlicher Prüfbericht, Priorisierung, Abschlussgespräch | 699 € |
| BauCheck | BauCheck Pro | Leistungen des Pakets BauCheck Plus, zusätzlich vertiefte Prüfung im vereinbarten Umfang, Handlungsempfehlungen | 999 € |
| BauBegleitung | BauBegleitung Start | definierte Kontrolltermine, Bericht je Termin | nach gesondertem Angebot (Abs. 3) |
| BauBegleitung | BauBegleitung Komfort | Kontrolltermine von Rohbau über Dach, Gebäudehülle und Innenausbau bis zur Fertigstellung, Mängelübersicht, Abschlussdokumentation | nach gesondertem Angebot (Abs. 3) |
| BauBegleitung | BauBegleitung Premium | eigener Prüfplan, wiederholte Kontrolle offener Punkte, persönliche Besprechungen | nach gesondertem Angebot (Abs. 3) |
| Schaden | SchadenCheck | Erstaufnahme, Sichtprüfung, Schadensbild, erste Einschätzung (kein Gutachten) | 399 € |
| Schaden | SchadenDokumentation | detaillierte Fotodokumentation, betroffene Bauteile, schriftlicher Bericht | 790 € |
| Schaden | SchadenGutachten | Unterlagenprüfung, Ursachenbewertung soweit feststellbar, schriftliches Gutachten | 1.490 € |
(2) Festpreis und Leistungsumfang. Die in Absatz 1 mit einem Preis ausgewiesenen sechs Pakete werden zum Festpreis erbracht. Der Festpreis umfasst ein Objekt (ein Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten oder eine Eigentumswohnung), einen Ortstermin einschließlich Anfahrt, die Sichtprüfung in dem in Absatz 1 und in der Leistungsbeschreibung auf der Website beschriebenen Umfang (§ 3 Abs. 5) und das im Paket genannte Ergebnis. Nicht enthalten und nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform sind weitere Ortstermine, Untersuchungen über die Sichtprüfung hinaus (etwa Bauteilöffnungen, Messungen durch Dritte oder Laboruntersuchungen) sowie Objekte außerhalb dieser Beschreibung, insbesondere Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten, Gewerbe- und Sonderbauten. Erkennt der Anbieter vor Leistungsbeginn, dass der Fall außerhalb dieses Umfangs liegt, unterbreitet er dem Kunden ein gesondertes Angebot. Der Kunde ist bis zu dessen Annahme nicht gebunden; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Unterbreitet der Anbieter kein solches Angebot, bleibt es bei dem Festpreis.
(3) BauBegleitung. Die Pakete der Linie BauBegleitung werden nicht online bestellt; über die Website kommt für sie kein Vertrag zustande. Die für diese Linie auf der Website genannten „ab"-Beträge sind unverbindliche Ausgangswerte und kein Preis im Sinne des Absatzes 2. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden nach einem Gespräch ein individuelles Angebot in Textform; der Vertrag kommt erst mit dessen Annahme zustande. Eine Anfrage über das Kontaktformular ist keine Bestellung und begründet für den Kunden keine Zahlungspflicht.
(4) Zustellung. Prüfbericht, Dokumentation und Gutachten werden digital zugestellt. Auf Wunsch des Kunden wird zusätzlich eine unterschriebene Ausfertigung in Papierform postalisch versandt, ohne Aufpreis, soweit das beauftragte Paket einen schriftlichen Bericht, eine schriftliche Dokumentation oder ein Gutachten umfasst. Hintergrund ist der praktische Bedarf: Zur Vorlage bei Dritten wird regelmäßig eine Ausfertigung mit eigenhändiger Originalunterschrift verlangt.
Umfasst ein Paket keinen schriftlichen Bericht, keine schriftliche Dokumentation und kein Gutachten (dies betrifft BauCheck Basis und den SchadenCheck, deren Ergebnis in der Fotodokumentation beziehungsweise der Erstaufnahme beim Ortstermin und einer mündlichen Einschätzung besteht), besteht kein Anspruch auf eine unterschriebene Papierausfertigung. Der Kunde, der eine solche Ausfertigung benötigt, wählt ein Paket mit schriftlichem Bericht.
Der Wunsch nach Postversand ist bei Bestellung oder bis zur Fertigstellung mitzuteilen. Maßgeblich für die Erfüllung ist die digitale Zustellung; der Postversand erfolgt nachrichtlich und begründet keinen abweichenden Leistungszeitpunkt.
(5) Die Leistung wird durch oder unter Verantwortung von Oliver Nettekoven erbracht. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Dritte hinzuzuziehen; die Verantwortung für das Ergebnis bleibt beim Anbieter.
§ 3 Leistungsumfang und Verwendung: ausdrückliche Klarstellung
(1) Der Kunde gibt bei Bestellung den Anlass und Verwendungszweck an: Kauf einer Immobilie, Neubau oder laufendes Bauvorhaben, Sanierung oder Umbau, Schaden am Gebäude oder einen sonstigen, von ihm benannten Anlass. Die Leistung wird auf diesen Anlass und auf den Zustand des Objekts zum Zeitpunkt des Ortstermins bezogen erbracht und ist außerhalb dessen nicht ohne Weiteres verwendbar.
(2) Der Anbieter ist nicht öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Die fachliche Qualifikation beruht auf der Zertifizierung als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (PersCert TÜV, TÜV Rheinland); die Zertifikatsnummer ist beim TÜV Rheinland überprüfbar.
(3) Es wird ausdrücklich nicht zugesagt, dass ein Prüfbericht, eine Dokumentation oder ein Gutachten von einem Versicherer, einem Gericht, einer Behörde oder einem Bauunternehmen anerkannt oder einer Entscheidung zugrunde gelegt wird. Insbesondere:
- a) Gerichte bestellen ihre Sachverständigen selbst und bevorzugen dabei öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Ein im Auftrag einer Partei erstelltes Gutachten ist im Prozess Parteivortrag, kein Beweismittel im Sinne eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens.
- b) Versicherer entscheiden über die Regulierung eines Schadens nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und ziehen dafür regelmäßig eigene Sachverständige hinzu. Ob eine vom Kunden beauftragte Feststellung im Einzelfall übernommen wird, liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
- c) Bauunternehmen, Planer und Behörden sind an die Feststellungen des Anbieters nicht gebunden. Ansprüche aus dem Bauvertrag oder aus einem Versicherungsvertrag macht der Kunde selbst geltend; der Anbieter kann sie nicht durchsetzen.
(4) Keine Bauleitung. Die Leistungen des Anbieters sind in allen drei Linien Prüfungs-, Dokumentations- und Begleitungsleistungen. Sie ersetzen nicht die Leistungen und die Verantwortung von Architekten, Fachplanern, Bauleitern und ausführenden Unternehmen und führen nicht zu einer Übernahme von deren Pflichten. Der Anbieter übernimmt keine Bauleitung, keine Objekt- oder Bauüberwachung und keine Koordination der am Bau Beteiligten; er hat ihnen gegenüber keine Anordnungs- oder Weisungsbefugnis.
(5) Sichtprüfung. Die Prüfung erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, als Sichtprüfung ohne zerstörende Untersuchung: Bauteile werden nicht geöffnet, Beläge und Verkleidungen nicht entfernt, Messungen nur im vereinbarten Umfang vorgenommen. Verdeckte Mängel werden nur insoweit erfasst, als sie bei der Sichtprüfung erkennbar sind; eine Vollständigkeit der Feststellungen wird nicht zugesagt. Der SchadenCheck ist eine Erstaufnahme mit einer ersten Einschätzung und ausdrücklich kein Gutachten.
(6) Für versicherungsrechtliche, gerichtliche oder besonders komplexe Fragestellungen prüft der Anbieter vor Vertragsschluss auf Anfrage, welches Paket und welcher Leistungsumfang erforderlich sind. Der Kunde ist gehalten, diesen Weg zu wählen, bevor er bestellt.
(7) Die Nichtanerkennung durch eine dritte Stelle stellt keinen Mangel der Leistung dar, sofern die Leistung im Übrigen den anerkannten Regeln der Technik entspricht und dem vereinbarten Leistungsumfang genügt.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter bestätigt den Eingang unverzüglich in Textform; die Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung ausdrücklich annimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Für die Pakete der Linie BauBegleitung gilt § 2 Abs. 3.
(4) Der Anbieter behält sich vor, eine Bestellung abzulehnen, insbesondere wenn der angegebene Anlass und Verwendungszweck mit dem gewählten Paket erkennbar nicht erreichbar ist (§ 3). In diesem Fall wird der Kunde informiert; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
(5) Der Vertragstext wird gespeichert und dem Kunden mit den Vertragsbedingungen in Textform übersandt.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlungsarten ergeben sich aus dem Bestellvorgang.
(3) Für Leistungen außerhalb des Festpreis-Leistungsumfangs richtet sich die Vergütung nach dem gesonderten Angebot gemäß § 2 Abs. 2. Für die Pakete der Linie BauBegleitung richtet sie sich nach dem individuellen Angebot gemäß § 2 Abs. 3; dieses Angebot kann abweichend von Absatz 2 einen Zahlungsplan mit Teilbeträgen je Bauphase vorsehen.
(4) Zusätzliche Aufwendungen, die auf unvollständigen oder unzutreffenden Angaben des Kunden beruhen, kann der Anbieter gesondert berechnen, nachdem er den Kunden darauf hingewiesen und dieser zugestimmt hat.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und zutreffend bereit (soweit vorhanden und für den Anlass einschlägig insbesondere Baugenehmigung, Pläne, Bauvertrag und Leistungsbeschreibung, Schriftverkehr mit den am Bau Beteiligten und vorhandene Fotos) sowie Angaben zu Objekt, Zustand und Vorgeschichte und den Anlass und Verwendungszweck.
(2) Zutritt und Termine. Bei allen Paketen mit Ortstermin ermöglicht der Kunde den Zutritt zum Objekt und zu den zu prüfenden Bereichen und stimmt die Termine rechtzeitig ab. Bei der Linie BauBegleitung informiert der Kunde den Anbieter rechtzeitig über den Bauablauf, damit die vereinbarten Kontrolltermine auf die Bauphasen abgestimmt werden können; unterbleibt diese Information, kann ein Kontrolltermin nicht zum vorgesehenen Bauzustand stattfinden.
(3) Der Anbieter darf sich auf die Angaben des Kunden verlassen. Eine eigenständige Überprüfung erfolgt nur, soweit sie zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung geboten ist. Beruht ein unzutreffendes Ergebnis auf unzutreffenden Angaben des Kunden, liegt kein Mangel vor.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, kann der Anbieter den Vertrag kündigen. Der Anbieter behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 642, § 645 BGB entsprechend).
§ 7 Leistungszeit
(1) Angegebene Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern kein Termin ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.
(2) Die Bearbeitungszeit beginnt, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und der Ortstermin stattgefunden hat; bei der Linie BauBegleitung bezieht sie sich auf den jeweiligen Kontrolltermin.
§ 8 Widerrufsrecht des Verbrauchers
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil dieser Bedingungen ist.
(2) Vorzeitiger Leistungsbeginn und Erlöschen des Widerrufsrechts. Der Anbieter beginnt mit der Leistung regelmäßig vor Ablauf der Widerrufsfrist. Dafür holt er im Bestellvorgang zwei gesonderte, ausdrückliche Erklärungen des Kunden ein:
- a) das ausdrückliche Verlangen des Kunden, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und
- b) die Bestätigung der Kenntnis des Kunden davon, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert (§ 356 Abs. 4 BGB) bzw., soweit die Leistung als Lieferung digitaler Inhalte einzuordnen ist, dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
(3) Ohne diese beiden Erklärungen beginnt der Anbieter nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung.
(4) Widerruft der Kunde nach vorzeitigem Beginn, aber vor vollständiger Erfüllung, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung, berechnet nach dem Anteil der erbrachten Leistung am Gesamtumfang (§ 357 Abs. 8 BGB).
(5) Für Unternehmer (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.
§ 9 Nutzungsrechte und Weitergabe
(1) Der Kunde erhält das Recht, das Ergebnis für den bei Bestellung angegebenen Zweck zu nutzen.
(2) Eine Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Verwendung, eine Veröffentlichung oder eine Verwendung für einen anderen als den angegebenen Zweck bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Die Weitergabe zur reinen Kenntnisnahme (etwa an Miteigentümer, an das ausführende Bauunternehmen, an den Versicherer oder an einen beratenden Architekten, Rechtsanwalt oder Finanzierer) ist davon ausgenommen.
(3) Es entsteht keine Haftung des Anbieters gegenüber Dritten. Der Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Gibt der Kunde das Ergebnis entgegen Absatz 2 weiter, stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf dieser Weitergabe beruhen.
(4) Urheber- und sonstige Schutzrechte an der Ausarbeitung verbleiben beim Anbieter.
§ 10 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).
(2) Bei einem Mangel hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Der Kunde beschreibt den Mangel nachvollziehbar.
(3) Weicht eine spätere Feststellung eines Dritten von den Feststellungen des Anbieters ab (etwa weil eine Bauteilöffnung oder eine weitergehende Untersuchung mehr zutage fördert, als bei der Sichtprüfung erkennbar war), so begründet das für sich genommen keinen Mangel. Maßgeblich ist, ob die Leistung im vereinbarten Umfang und nach den anerkannten Regeln der Technik erbracht wurde; § 3 Abs. 5 ist zu beachten.
(4) § 3 Abs. 7 und § 6 Abs. 3 bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Datenschutz und Umgang mit den überlassenen Unterlagen
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, abrufbar unter schadensgutachten.immoknow.de/datenschutz.html.
(2) Der Kunde übermittelt seine Unterlagen per E-Mail oder übergibt sie beim Ortstermin; die Website bietet keinen Upload. Per E-Mail übermittelte Unterlagen liegen im E-Mail-Postfach des Anbieters, die vom Anbieter beim Ortstermin erstellte Fotodokumentation entsteht auf dem Gerät des Sachverständigen. Unterlagen und Fotodokumentation werden zugriffsgeschützt aufbewahrt.
(3) Die Unterlagen werden nicht in der Makler-Anwendung der ImmoKnow-Plattform gespeichert und sind von ihr technisch getrennt. Makler haben zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Unterlagen des Kunden.
(4) Zugriff haben ausschließlich der mit der Prüfung befasste Sachverständige und die Geschäftsführung des Anbieters, jeweils über persönliche Zugänge.
(5) Mit der Auftragserteilung räumt der Kunde dem Anbieter das Recht ein, die überlassenen Unterlagen und die Fotodokumentation für die Erbringung der beauftragten Leistung zu verwenden. Ohne diese Verwendung ist die Leistung nicht erbringbar.
(6) Nach Abschluss werden die Unterlagen aufbewahrt, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen und die Aufbewahrung erforderlich ist, um das Ergebnis im Streitfall zu belegen. Danach werden sie gelöscht.
§ 13 Streitbeilegung
(1) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.